Kantteile – Technische Hinweise

1. Wärmeausdehnung

Die Längenausdehnung bei Aluminium beträgt bei 50° Temperaturunterschied 1,2 mm je Meter. 
Bitte beachten Sie die Längenänderung bei der Dimensionierung der Stoßfugen.

2. Kombination verschiedener Metalle

Aluminiumbauteile dürfen nicht mit Kupfer oder kupferhaltigen Legierungen (Messing) zusammen eingebaut werden. Die Verbindung mit Zink und Edelstahl ist ohne Isolierung möglich.

3. Aluminium naturblank

Die Oberfläche von naturbelassenem Aluminium (AU: Aluminium unbehandelt = preß- bzw. walzblankes Aluminium) kann auf Dauer nur durch eine Oberflächenveredelung (Pulverbeschichtung oder Eloxierung) geschützt werden.

4. Pulverbeschichtung

Bei Pulverbeschichtungen von Aluminium sind sämtliche RAL-Farben  möglich. Die Preisliste in unserem PDF auf Seite 12 bezieht sich auf die RAL-Standardfarben. Preise für RAL-Sonderfarben sowie Farben anderer Farbtafeln (NCS, DB) enthalten Sie auf Anfrage. Bei Aufträgen in pulverbeschichteter Ausführung unter 15 m2 zu behandelnder Fläche wird ein Mindermengenzuschlag von € 75,00 nette berechnet.

5. Exloxierung

Bei eloxierten Aluminium-Oberflächen können material- und verfahrenstechnisch bedingt geringfügige Farbunterschiede auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar und sind kein Grund für Reklamationen. Um Farbunterschiede auszuschließen empfehlen wir eine Pulverbeschichtung.

6. Reinigung

Veredelte Oberflächen genügen langfristig hohen dekorativen Ansprüchen. Aufgrund der unterschiedlich starken witterungsbedingten Beanspruch sollten diese Oberflächen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.

7. Richtlinien

Gemäß der Flachdach-Richtlinien sollte der äußere senkrechte Schenkel von Abdeckungen sowie Dachrandprofilen den oberen Rand der Fassadenbekleidung wie folgt überdecken:

Gebäudehöhe:

bis 8 mtr. mindestens 5 cm
über 8 bis 20 mtr. mindestens 8 cm
über 20 mtr. mindestens 10 cm

Der Überstand von Abdeckungen, Dachrandprofilen sowie Fensterbänken muss mindestens 2 cm zu den zu schützenden Bauwerksteilen betragen.

8. Mindermengenzuschläge

Für Aufträge mit einer Gesamtrechnungshöhe von nette unter € 130,00 werden Bearbeitungs- und Maschineneinrichtungskosten von pauschal netto € 25,00 zum Warenwert hinzugerechnet.